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Hamburg IV (Süd-Ost)
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Rückblick 2020

2020 war ein Jahr, das durch das Coronavirus SARS-CoV-2 geprägt war. Die Hamburger Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus mit den festgeschriebenen Beschränkungen hatte große Auswirkung auf die Arbeit in der Außenstelle. Durch die Hygienemaßnahmen, Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen war ein persönlicher Kontakt zu den Hilfesuchenden nur in Ausnahmefällen möglich. Die telefonische Beratung und der postalische Kontakt waren der normale Weg bei der Unterstützung. Auch die Mitarbeiterbesprechungen waren davon betroffen. Lediglich drei Mal konnten wir uns bei einem Treffen austauschen. Die Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit kam völlig zum Erliegen. Alle diese Umstände führten letztendlich auch zu einem spürbaren Rückgang der zu Betreuenden nach einer Straftat.

Erstmalig haben wir in den Hamburger Außenstellen eine einheitliche statistische Erfassung. 2020 war der WEISSE RING hamburgweit in 816 Fällen in der Betreuung von Opfern nach einer Straftat tätig. Davon waren 254 Fälle sogenannte Beziehungstaten.

In 65 Fällen wurden Opfer durch die Außenstelle Hamburg IV unterstützt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das ein Rückgang von fast 30 %. Die Anzahl der Beziehungstaten ist im Verhältnis zu 2020 gleichgeblieben. Die befürchtete Zunahme durch die Pandemie in diesem Bereich ist ausgeblieben. Deutliche Rückgänge gab es bei den Anfragen nach Körperverletzungsdelikten und sonstigen Delikten, während bei den Sexualdelikten eine leichte Steigerung der Fallzahlen zu verzeichnen war. Auffällig war hier der Unterstützungsbedarf nach Missbrauchstaten, die im Kindesalter stattgefunden hatten, und die Betroffenen erst jetzt, zum Teil nach langer therapeutischer Behandlung, in der Lage waren, sich Hilfe zu holen.

In den 65 Fällen waren die Mitarbeiter 168 Stunden ehrenamtlich für die Betroffenen da und haben bei der Bewältigung der Situation geholfen. An finanzieller Unterstützung zur Verringerung der Notlage durch die Straftat wurden den Opfern insgesamt 10.740 Euro zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wurden 20 Hilfeschecks für eine anwaltliche Erstberatung bzw. für psychotraumatologische Erstberatung ausgestellt. Jeder dieser Hilfeschecks hat einen Wert von 190 Euro. Nicht erfasst sind die Rechtsanwaltskosten durch die Übernahme der Bundesgeschäftsstelle.

Die Mitarbeiterentwicklung ist erfreulich. Zurzeit haben wir fünf Interessentinnen und Interessenten, die sich ehrenamtliche im WEISSEN RING engagieren möchten. Hier werden wir mit einer Einarbeitung beginnen, sobald die Lage es wieder zulässt.

Grafiken zum Jahresrückblick

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